Aufnahme:
Eine Mitgliedschaft im SSAV ist einfacher als Sie vermuten:
Für eine Aufnahme in die Reihen der Mitglieder des SSAV sind nachfolgende Unterlagen beizubringen:
- 1 Passfoto (für den Sportfischerpass)
- Fotokopie und original des gültigen Fischereischeines
- Fotokopie und original des Nachweises über eine erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (Prüfungszeugnis) (entfällt bei Jugendlichen)
- gültige SEPA-Lastschrift
- Verwaltungsgebühr und erster Mitgliedsbeitrag werden mit der erteilten SEPA-Lastschrift eingezogen oder können überwiesen werden. Eine Bezahlung in Bar ist nicht möglich.
Die Aufnahmen finden ganzjährig bei der Geschäftsstelle des SSAV sowie bei den Mitgliedsversammlungen statt.
Die Aufnahme folgt direkt im Anschluss an die Formalitäten.
Fangmeldung
Bis zum 31. Januar muss jedes Mitglied die Fangmeldung zum vorherigen Jahr abgeben. Dazu bitte das folgende Formular verwenden:
Beiträge:
Alle Beiträge (auch die Verwaltungsgebühr) werden mit der erteilten SEPA-Lastschrift eingezogen!
Einmalige Verwaltungsgebühr
- 60 Euro – einmalig bei Aufnahme
Jahresbeiträge:
- Erwachsene (ab 18 Jahre) 120,00 Euro
- Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 36,00 Euro
Der Jahresbeitrag gilt für das Kalenderjahr und wird (auch bei Neuaufnahmen) unterjährig in voller Höhe berechnet.
Arbeitseinsätze:
Wer an gepflegten Gewässern seinem Hobby nachgehen möchte, muss sie auch pflegen. Daher sind 4 Arbeitsstunden im Jahr für alle männliche 18-60 jährige Mitglieder Pflicht. Feste Termine wie der "Tag der sauberen Lippe" sowie zahlreiche kleinere Arbeitseinsätze ermöglichen es Jedem, seine Arbeitsstunden zu erbringen. Alternativ können die Stunden entweder mit einer Zahlung von 20,00€/Std abgegolten werden oder man findet jemanden, der bereit ist für einen die Stunden abzuleisten.